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Generico17mar2005
Die Rechtsvereinbarungen für die Mitgliedsunternehmen

Rechtsvereinbarungen helfen den Mitgliedsunternehmen beim Kostensparen Die Gründung bzw. fallweise die Betreuung von Einkaufsgemeinschaften bildet seit Jahren einen neuen Schwerpunkt der Verbandstätigkeit. Immer mehr Mitgliedsunternehmen nutzen die Möglichkeiten der Rechtsvereinbarungen, die der Unternehmerverband abgeschlossen hat. “Klassiker” im Angebot sind die Abkommen in den Bereichen Telefonie, Software und Energie.

Insgesamt verschaffen die Einkaufsgemeinschaften den Mitgliedsfirmen Einsparungen, die zumeist sich in einem zweistelligen Prozentbereich der Eingangsrechnungen bewegen und kumuliert einige hunderttausend Euro pro Jahr erbringen. Den Rechtsvereinbarungen („Konventionen“) mit unterschiedlichen Partnern liegt die Überlegung zugrunde, daß größere Abnehmer-Gruppen eine stärkere Marktposition haben und bessere Preise sowie Einsparungen an Verwaltungsaufwand erzielen können. Dem Unternehmerverband ist es – teils in Zusammenarbeit mit dem gesamtstaatlichen Dachverband „Confindustria“, teils durch eigenen Initiativen – gelungen, in verschiedenen Bereichen diese Regel nutzenstiftend umzusetzen.

 
Anlage:
Kurze Zusammenfassung der Rechtsvereinbarungen