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Rechtsvereinbarungen helfen den Mitgliedsunternehmen beim Kostensparen Die Gründung bzw. fallweise die Betreuung von Einkaufsgemeinschaften bildet seit Jahren einen neuen Schwerpunkt der Verbandstätigkeit. Immer mehr Mitgliedsunternehmen nutzen die Möglichkeiten der Rechtsvereinbarungen, die der Unternehmerverband abgeschlossen hat. “Klassiker” im Angebot sind die Abkommen in den Bereichen Telefonie, Software und Energie.
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Insgesamt verschaffen die Einkaufsgemeinschaften den Mitgliedsfirmen
Einsparungen, die zumeist sich in einem zweistelligen Prozentbereich der
Eingangsrechnungen bewegen und kumuliert einige hunderttausend Euro pro Jahr
erbringen. Den Rechtsvereinbarungen („Konventionen“) mit unterschiedlichen
Partnern liegt die Überlegung zugrunde, daß größere Abnehmer-Gruppen eine
stärkere Marktposition haben und bessere Preise sowie Einsparungen an
Verwaltungsaufwand erzielen können. Dem Unternehmerverband ist es – teils in
Zusammenarbeit mit dem gesamtstaatlichen Dachverband „Confindustria“, teils
durch eigenen Initiativen – gelungen, in verschiedenen Bereichen diese Regel
nutzenstiftend umzusetzen.
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